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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAUWESTA Metallbau GmbH

A Geltung der Bedingungen

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, selbst, wenn im Auftrag auf diese Bezug genommen worden ist, erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

B Angebot und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

C Preise

1. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Preislisten.

2. Die Preise verstehen sich ab Stralendorf ohne Mehrwertsteuer, Zölle, und Untersuchungsabgaben.

3. Verpackung berechnen wir extra und zum Selbstkostenpreis.

4. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug fällig.

5. Die Zahlung mit Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, die Entgegennahme von Wechseln abzulehnen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Schecks und Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen geeignet sind, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn wir Schecks und Wechsel angenommen haben. Außerdem steht uns in den vorgenannten Fällen das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen.

6. Gerät der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank des zu zahlenden Betrages berechnet.

7. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht erkannter Ansprüche des Kunden ist, ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen, ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.

D Lieferzeit

1. Liefertermine, die die BAUWESTA Metallbau GmbH dem Kunden nennt, sind in jedem Fall unverbindlich, es sei denn, ein Liefertermin wird ausdrücklich auf dem Kaufvertrag (Bestellung) vermerkt.

2. Wird der Kaufgegenstand von der BAUWESTA Metallbau GmbH nicht termingerecht geliefert, so kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen.

3. Erfolgt auch dann keine Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.

4. Weitergehende Rechte des Käufers, insbesondere Schadenersatz wegen Verzuges oder Nichterfüllung, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

E Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wir die Frachtkosten tragen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

F Mängelrüge und Gewährleistung

1. Der Käufer hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware zu rügen.

2. Für die von uns hergestellten und gelieferten Gegenstände und Leistungen übernehmen wir eine Gewährleistung für die Dauer von 6 Monaten vom Tage des Gefahrenüberganges an, wenn nicht andere Festlegungen getroffen oder die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers Anwendung finden.

3. Die Gewährleistung berechtigt den Kunden jedoch nur, Nachbesserung (Reparatur) des Kaufgegenstandes zu verlangen.

4. Der Käufer hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

5. Die Gewährleistung findet keine Anwendung auf Beschädigungen und Unfälle sowie auf Schäden, die durch mangelnde Aufsicht oder Wartung sowie durch eine falsche Bedienung der gelieferten Gegenstände entstehen.

6. Weitergehende Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

G Eigentumsvorbehalt

1. Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Alle Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderung.Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers.

2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers oder bei sonstiger nichterfüllung der vertraglichen Pflichten sind wir nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, die von uns gelieferte Ware zurückzufordern. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

3. Eine Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag oder der Bestellung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist nur mit der Einwilligung der BAUWESTA Metallbau GmbH zulässig.

H Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schwerin.

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Schwerin.
Es steht uns frei, das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

I Schlußbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Käufer ist verpflichtet, sich in einem solchen Fall mit uns auf eine wirksame Regelung zu einigen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.